Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 04.03.2022
Die neue Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 04.03.2022: 3G
3G-Regel – Gastronomie innen und außen
Was gilt für Gäste?
1. Zutritt nur für 3G heißt: immunisiert oder getestet
- Geimpft vollständig ab 15. Tag der zweiten Impfung
- Genesen (ab 29. Tag bis 90. Tag ab Abnahme pos. Test, danach + Test)
- Tagesaktueller Test
Maskenpflicht außer am festen Sitz- oder Stehplatz